
Mietminderung in 2 Minuten
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Warum MietMinder?

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Häufige Fragen zur Mietminderung
Was ist eine Mietminderung?
Eine Mietminderung ist das gesetzliche Recht des Mieters, die Miete zu kürzen, wenn die Wohnung einen erheblichen Mangel aufweist. Grundlage ist § 536 BGB: Ist die Mietsache mangelhaft, mindert sich die Miete automatisch – der Mieter muss sie lediglich schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Wann darf ich die Miete kürzen?
Du darfst die Miete kürzen, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt und du ihn dem Vermieter gemeldet hast. Typische Gründe: Schimmel, Heizungsausfall, Lärmbelästigung, Wasserschäden oder defekte Sanitäranlagen. Wichtig: Den Mangel schriftlich anzeigen und dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung setzen.
Wie viel Prozent kann ich die Miete mindern?
Die Höhe der Mietminderung hängt vom Schweregrad des Mangels ab und wird in Prozent der Bruttomiete berechnet. Schimmel in einem Zimmer: 10–20 %, Heizungsausfall im Winter: bis zu 100 %, Lärmbelästigung: 10–30 %. MietMinder orientiert sich bei der Erstellung Deines Schreibens an der aktuellen Rechtsprechung.
Wie schreibe ich ein Mietminderungsschreiben?
Ein Mietminderungsschreiben muss den Mangel präzise beschreiben, den Zeitraum der Beeinträchtigung nennen, die Minderungsquote angeben und auf § 536 BGB verweisen. MietMinder erstellt dieses Schreiben automatisch auf Basis Deiner Angaben und Fotos – fertig in wenigen Minuten.
Welche Mängel berechtigen zur Mietminderung?
Zur Mietminderung berechtigen Mängel, die die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigen: Schimmel und Feuchtigkeit, Heizungsausfall, Warmwasserausfall, Schädlingsbefall, Lärmbelästigung, defekte Fenster oder Türen sowie Wasserschäden.
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